Kommentar
zur Mitteilung der Ständigen Kommission der Universität
Leipzig
zur Untersuchung von Vorwürfen des wissenschaftlichen
Fehlverhaltens
http://db.uni-leipzig.de/aktuell/index.php?modus=pmanzeige&pm_id=2238
http://www.idw-online.de/pages/de/news141536
Hier eine Übersicht über den Inhalt des Kommissionsberichts vom 22.12.2005:
Die Ständige Kommission der Universität Leipzig zur Untersuchung von
Vorwürfen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat nach abschließender
Beratung zu der beanstandeten Arbeit aus dem Institut für Pharmazie
(Prof. Nieber, Prof. Süß) die Feststellung getroffen,
− dass mit ihr gegen die Grundsätze "guter wissenschaftlicher Praxis",
wie sie in einer entsprechenden Satzung der Universität niedergelegt sind,
verstoßen wurde.
− Ausschlaggebend für die Bewertung waren die offensichtlichen und
von Frau Prof. Nieber auch eingeräumten Mängel in der
Dokumentation und Auswertung der Versuchsreihen.
− Die Kommission hat dem Rektor empfohlen, die in der Satzung vorgesehenen
arbeitsrechtlichen und akademischen Konsequenzen zu ziehen.
Dann gibt es den Nachsatz "Die Kommission betont, dass sie sich in dem Untersuchungsverfahren nicht der Frage zugewandt hat, wie aus wissenschaftlicher Sicht in der bekannten Auseinandersetzung zwischen Schulmedizin und Homöopathie Position zu beziehen ist."
Das ist nun allerdings ein bemerkenswerter "Fortschritt", hatte doch die Universität Leipzig noch vor zwei Jahren keinerlei Hemmungen, sich auf die Seite der Homöopathen zu stellen: Damals wurde der erstaunten Öffentlichkeit das "wissenschaftliche" Ergebnis "Keine Wirkung ohne Schütteln" im Journal der Universität Leipzig unterbreitet.
Weiter enthält die Presse-Mitteilung der Ständigen Kommission
den abschwächenden Satz
"Dabei war nicht etwa Vorsatz, sondern mangelnde Sorgfalt kennzeichnend.".
Dazu erfährt man aus der von Frau Dekanin Prof. Beck-Sickinger
herausgegebenen Pressemitteilung vom 02.12.2005
http://db.uni-leipzig.de/aktuell/index.php?modus=pmanzeige&pm_id=2204
etwas deutlicher:
dass Frau Nieber ... Fehler bei der Gestaltung der Versuchsdurchführung und der Auswertung
eingeräumt hat. Das betreffe vor allem das Fehlen von notwendigen Kontrollversuchen
und das Nichteinbeziehen aller erhobenen Daten in die statistische Auswertung
bei einigen Messreihen. So etwas wird auch als Datenselektion bezeichnet.
Das glaube nun wer will: Da sind sozusagen versehentlich sensationelle Versuchsergebnisse entstanden, und die verantwortlichen Professoren haben sich nicht zu einer peniblen Nachprüfung veranlasst gesehen, andererseits aber für ihre Arbeit dankend (mit Mitarbeitern) den Heinrich Reckeweg-Preis der homöopathienahen Internationalen Gesellschaft für Homotoxikologie e.V., (Prof. Süß und Prof. Nieber) und später zusätzlich noch den 1. Hahnemann-Preis der Stadt Meißen (Prof. Süß) entgegengenommen.
Aus der Satzung der Uni Leipzig:
(3) Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen und Vereinigungen sind über ein wissenschaftliches Fehlverhalten dann durch den Rektor zu informieren, wenn die Einrichtungen oder Vereinigungen davon unmittelbar berührt sind oder der betroffene Wissenschaftler eine leitende Stellung in der betreffenden Einrichtung oder Vereinigung einnimmt oder in Entscheidungsgremien von Förderorganisationen oder dergleichen mitwirkt.