Bourbaki schreibt in http://www.bourbaki.de/b0.htm
"Patentanmeldungen haben den großen Vorteil - da kann man hineinschreiben was man will, in der Folge zahlt man DM 100,-- als Anmeldegebühr ein und spätestens nach 18 Monaten wird alles veröffentlicht, was derzeit wohl die einzige Art und Weise darstellt, wie man Dinge veröffentlichen kann, die ansonsten in wissenschaftlichen Zeitschriften nicht unterzubringen sind."
und in http://www.bourbaki.de/b01.htm
" ... Als er aber dieses sehr
schöne und wirklich gut durchdachte Konzept in englischer Sprache an
wissenschaftliche Zeitschriften wie "Nature" und "Science"
versandte, hieß es dann immer ganz lakonisch, daß man so etwas hier nicht
veröffentlichen könne ("regret to say that this is not the sort of work we
publish"). ...
Um dies zu umgehen, hat der
Bourbaki angefangen, gewisse Dinge aus dem Wissenschaftsbereich, soweit sich
dies machen ließ, in Patentanmeldungen zu verpacken. Patentanmeldungen in
Deutschland haben nämlich den enormen Vorteil, daß die Anmeldegebühr nur DM
100,-- beträgt und daß sie automatisch und spätestens nach 18 Monaten als
Offenlegungsschriften veröffentlicht werden. Auf diese Weise läßt sich somit
der ganze Streß mit den "peer-reviews" sogenannter wissenschaftlicher
Zeitschriften vermeiden, hat man doch nach einiger Zeit eine wunderschön
gedruckte Schrift in der Hand, ohne daß man sich dafür von irgendwelchen Leuten
blöd anreden lassen muß. Dies nur zur Erörterung der allgemeinen
Patentsituation."
Nun wäre ja gegen Bourbakis Methode gar nichts einzuwenden, wenn die „peers“ seine großen Entdeckungen einfach unterdrückt hätten. Schauen wir uns deshalb Bourbakis Patentanträge zur Widerlegung des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik an, sowie das, was dazu zu sagen ist.
Zur Offenlegungsschrift DE 198 43 150 A1 vom 25.02.1999 (PUB)
des 2. Hauptsatzes
der Thermodynamik
des Herrn Georges Bourbaki
In Verallgemeinerung seiner Offenlegungsschrift DE 197 10 498 vom 30.10.97 (PUB) behauptet
Herr Bourbaki, dass bei Mischen von 2 Körpern (offenbar gleichen Materials) der
Temperaturen T1 und T2 (>T1) eine Entropieabsenkung
eintritt, wenn die spezifische Temperatur Cp(T) mit wachsender Temperatur abnimmt. Diese
Aussage ist, wie die frühere, irrig, sie beruht auf einer falschen
Entropieformel des Antragstellers.
Im Folgenden wird mit korrekter Entropieformel nachgewiesen, dass bei
den von Bourbaki vorgeschlagenen Mischungsprozessen die Entropie immer zunehmen
muss.
Sei die Menge M1 der Temperatur T1 mit der Menge M2 der Temperatur T2 (>T1) zu mischen. Der Verlauf
der (massenbezogenen) spezifischen Wärme sei im Temperaturbereich [T1,T2]
durch cp(T )
gegeben. Es wird cp(T ) > 0 vorausgesetzt.
Die Bourbakische Annahmen über den Verlauf von cp(T )
werden nicht verwendet.
Um die Temperatur der Materialmenge M1 von T1 auf den Wert T* zu bringen, wird die Wärmemenge
Q1 = M1 S[T1 , T*] cp(T )
dT
benötigt. Entsprechend bringt man mit der Wärmemenge
Q2 = M2 S[T2 , T*] cp(T ) dT
die Materialmenge M2 von der Temperatur T2 auf den Wert T*. Dabei bezeichnet hier und im folgenden S [a , b] ... dT das Integral über das T-Intervall [a , b].
Die bei Mischung von M1 und M2 sich einstellende Ausgleichstemperatur T* ist durch entgegengesetzt gleiche Wärmemengen Q1 und Q2 bestimmt, also durch die Gleichung
(1) Q1 + Q2 = M1 S[T1 , T*] cp(T ) dT + M2 S[T2 , T*] cp(T ) dT = 0.
Die Ausgleichstemperatur T* muss zwischen T1 und T2 liegen,
T1 < T* < T2,
weil im Fall T*<T1 in (1) beide Summanden >0 wären, und im Fall T*>T1 in (1) beide Summanden <0 wären. In beiden Fällen wäre (1) demnach nicht erfüllbar.
Nach der Definition der spezifischen Wärme
dQ = Cp dT
= M cp dT
(dQ = erforderliche Wärmemenge zur Erzielung
der Temperaturänderung dT der Masse M,
cp= spezifischen
Wärme der Masseneinheit)
erhält man die bei Wärmezufuhr dQ
eintretende Entropieänderung aus
dS = dQ
/ T = Cp dT
/ T.
Die bei dem Ausgleichsvorgang eintretende Entropieänderung ist daher gegeben durch
(2) DS = M1 S[T1 ,
T*] cp( T
) dT / T + M2 S[T2 , T*] cp( T
) dT / T.
Von dieser Gleichung kann man ohne Änderung
von DS die
mit 1/T* multiplizierte „Null-Gleichung“ (1) abziehen und erhält
(3)) DS = M1 S[T1 ,
T*] cp( T
) (1/T –1/T*) dT + M2 S[T2 , T*] cp( T
) (1/T –1/T*) dT.
Im ersten Integral ist 1/T – 1/T* > 0 und
die Temperaturänderung dT >0,
beides wegen T1<
T < T*. Daher ist das erste Integral
>0. Analog hat man im zweiten
Integral 1/T – 1/ T*
< 0 und dT < 0, beides wegen T* < T < T2.
Daher ist auch das zweite Integral >0 und somit die Entropieänderung DS > 0, auch wenn
eine der Bourbaki-Annahmen über den Verlauf der spezifischen Wärme erfüllt ist.
Die Entropie hat
somit, entgegen der Bekundung des Antragstellers, bei dem Mischungsprozess in
jedem Fall zugenommen. Eine Widerlegung des 2. Hauptsatzes
wurde somit durch den Antragsteller nicht erbracht.
Zumindest in dem vorliegenden Fall hat das peer reviewing der anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften demnach bewirkt, dass einige Irrtümer Bourbakis der Öffentlichkeit erspart geblieben sind.